Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken (Catering), die mietweise Überlassung von Equipment (Geschirr, Mobiliar etc.) sowie die Erbringung von Serviceleistungen zwischen:
Markus Riem Gastro Service Gnesener Straße 44 40599 Düsseldorf (nachfolgend "Caterer" genannt)
und dem Kunden (Auftraggeber).
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Caterer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Caterers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche (oder in Textform, z.B. per E-Mail) Auftragsbestätigung des Caterers zustande, die auf der Bestellung des Kunden basiert.
(3) Mündliche oder telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Caterer schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot des Caterers genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Der Caterer behält sich vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen, die im Angebot festgesetzt wird.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach erbrachter Leistung. Die Zahlung ist, sofern keine gesonderte Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von [z.B. 7 oder 14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 4 Leistungsumfang und Personenanzahl
(1) Der Caterer erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß der Auftragsbestätigung.
(2) Die finale, verbindliche Personenanzahl muss dem Caterer spätestens [z.B. 7] Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden. Diese Zahl ist die Grundlage für die Endabrechnung.
(3) Eine Reduzierung der Personenzahl nach dieser Frist kann nur in geringem Umfang und nach Absprache berücksichtigt werden. Eine Erhöhung ist, soweit die Kapazitäten des Caterers dies zulassen, möglich.
(4) Der Caterer behält sich vor, bei Lieferengpässen einzelne Produkte (Zutaten, Speisen, Getränke) gegen gleichwertige auszutauschen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Minderungsrecht entsteht.
§ 5 Stornierung und Kündigung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann den Vertrag nur schriftlich kündigen. Das Datum des Eingangs der Kündigung beim Caterer ist maßgeblich.
(2) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden, aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, gelten folgende pauschale Stornogebühren zur Abdeckung des bereits entstandenen Aufwands und des entgangenen Gewinns:
Bis [z.B. 30] Tage vor dem Veranstaltungstermin: [z.B. 10]% des vereinbarten Auftragswertes.
Bis [z.B. 14] Tage vor dem Veranstaltungstermin: [z.B. 50]% des vereinbarten Auftragswertes.
Bis [z.B. 7] Tage vor dem Veranstaltungstermin: [z.B. 80]% des vereinbarten Auftragswertes.
Bei späterer Kündigung: [z.B. 90]% des vereinbarten Auftragswertes.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Caterer tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Lieferung und Abholung
(1) Die Lieferung erfolgt zur vereinbarten Zeit an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die angegebene Uhrzeit ist eine ungefähre Angabe; geringfügige Abweichungen, insbesondere aufgrund des Verkehrs, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängeln.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Anlieferstelle für den Caterer leicht zugänglich ist. Besonderheiten (lange Wege, Treppen, fehlender Aufzug) sind vorab mitzuteilen.
(3) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wurde. Der Kunde ist für die sachgemäße Lagerung und Kühlung der Speisen ab dem Zeitpunkt der Übergabe verantwortlich.
§ 7 Mietgegenstände (Equipment)
(1) Überlässt der Caterer dem Kunden Geschirr, Besteck, Gläser, Mobiliar oder sonstiges Equipment (Mietgegenstände), so bleiben diese im Eigentum des Caterers.
(2) Der Kunde ist für die Mietgegenstände ab Übernahme bis zur Rückgabe verantwortlich und haftet für Beschädigungen oder Verlust, unabhängig vom Verschulden.
(3) Die Mietgegenstände sind [gereinigt/ungespült] zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei nicht gereinigter Rückgabe kann eine gesonderte Reinigungspauschale berechnet werden.
(4) Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
§ 8 Gewährleistung und Reklamationen
(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware und erbrachten Leistungen unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
(2) Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel (z.B. falsche Speisen, fehlendes Equipment, mangelnde Qualität) sind unverzüglich bei Übergabe oder während der Veranstaltung geltend zu machen, damit der Caterer die Möglichkeit zur sofortigen Nachbesserung hat. Spätere Reklamationen, die eine Nachbesserung unmöglich machen, können nicht berücksichtigt werden, insbesondere nicht nach dem Verzehr von Speisen.
§ 9 Haftung
(1) Der Caterer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei sonstigen Schäden haftet der Caterer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Kühlung der Speisen und Getränke nach Übergabe an den Kunden ist ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf.